Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. 


Auftragsannahme und -abrechnung

Alle Angebote von Jiménez Gastronomie GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Eine ordentliche Auftragsdurchführung erfolgt nur nach einer durch den Auftraggeber erteilten Auftragsbestätigung, diese bedarf der Textform und kann postalisch oder per E-Mail erteilt werden. Bestellungen oder Aufträge kann Jiménez Gastronomie GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

Sofern der Auftrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen eines Dritten abgegeben wird, bitten wir um Vorlage einer Vollmacht des nominellen Auftraggebers unter Angabe der vollständigen Anschrift, der Rechtsform und des Vertretungsberechtigten sowie, wenn angegeben, des Rechnungslimits. 

Die Endabrechnung wird auf Grundlage der vereinbarten Speise- und Getränkeauswahl erstellt. Ist die tatsächliche Anzahl an Gästen höher, so ist diese für die Endabrechnung maßgeblich. Zusätzliche Bestellungen von Speisen und Getränken werden zu der dem Vertrag zugrunde gelegten Preisliste in Rechnung gestellt.


Lieferbedingungen


Lieferungen bis zu einer Gesamtstrecke von 20 km (An- & Rückfahrt) sind bei einem Mindestbestellwert von € 250,00 inklusive. Darüberhinaus sind Lieferungen kostenpflichtig und werden nach Aufwand abgerechnet.

Wird bei einer Lieferung Inventar (Eigentum von Jiménez Gastronomie GmbH) leihweise überlassen, kann hierfür eine Miete oder ein Pfand anfallen. Für eine beanstandungsfreie Rücknahme des überlassenen Inventars, muss dieses gesäubert (Reinigungshinweis beachten!) und unbeschädigt sein.

Zahlung

Zur Erstellung der Rechnung gelten die in der Auftragsbestätigung anerkannten Preise und Kosten. Der Auftragnehmer behält sich vor, spezielle Produkte oder Dienstleistungen, insbesondere z.B. saison- oder jahreszeitlich abhängige Positionen, anzugleichen.

Als Dienstleistungsunternehmen bestehen ca. 50 % unseres Umsatzes aus Personalkosten. Daher bitten wir bei Auftragswerten über € 1.500,00 um eine Akontozahlung gemäß individueller Vereinbarung in der Auftragsbestätigung auf unser Konto.

Lieferungen an Privatkunden unter einem Bestellwert in Höhe von € 500,00 sind bei Anlieferung in bar zu bezahlen, der Auftragnehmer ist zum Inkasso berechtigt.

Bei Lieferungen über € 1.500,00 gewähren wir ein Zahlungsziel gemäß individueller Vereinbarung laut Auftragsbestätigung, ohne Abzug. Verspätete Zahlungen berechtigen uns zur Berechnung banküblicher Zinsen.


Preisanpassungen

Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als vier Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, seit Vertragsabschluss aufgetretene Preissteigerungen der Einkaufspreise der für die Veranstaltung benötigten Lebensmittel, bei den Preisen für anzumietendes Equipment sowie bei Löhnen für benötigtes Personal oder externe Dienstleister, dem Vertragspartner diese Mehrkosten zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer zusätzlich zum vereinbarten Gesamtpreis in Rechnung zu stellen. Die zusätzlichen Kosten dürfen jedoch 5% des Nettovertragspreises sowie gesetzlicher Umsatzsteuer nicht übersteigen. Für sonstige Leistungen, die über den im Angebotsschreiben enthaltenen Leistungsumfang hinausgehen, gelten die in der Kostenkalkulation beigefügten Listenpreise. Die von uns angebotenen Speisen (wie z.B. Obst) unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. 


Beanstandungen

Mängel an Speisen, Getränken, Hardware oder Dienstleistungen, insbesondere solche, von denen der Kunde annimmt, dass diese unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich, spätestens aber bis 12 Uhr des nächsten Werktags der Geschäftsleitung zu melden. Gegen Vorlage von beanstandeten Waren beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung oder anteiligen Wandlung der beanstandeten Ware. Eventuelle Preisnachlässe können nur gewährt werden, wenn die beanstandeten Leistungen trotz sofortiger und rechtzeitiger Reklamation von der Geschäftsleitung nicht verbessert werden konnten. Verspätete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.


Haftung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Dies gilt auch für Getränke, sofern sie nicht in geschlossenen Gebinden abgegeben werden. Gehört zu unserem Leistungsumfang ein Buffet o.ä., entscheiden allein unsere Mitarbeiter vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach ca. 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein – bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.

Nach Schluss der Veranstaltung übernehmen wir für die Qualität der Speisen keine weitere Gewähr. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden. 

Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die von uns zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzugeben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den §§ 535 ff. BGB.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbar oder unmittelbarer Schäden, Sachschäden oder Personenschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Auftragnehmers liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. 


Änderungs- / Stornobedingungen

 

Korrekturen und Reduzierungen der Speisen von Aufträgen können bis 10 Tage vor dem Datum der Veranstaltung erfolgen. Eine Reduzierung oder Korrektur aller anderen Dienstleistungen innerhalb des Auftrags können nur individuell erfolgen. Eine Erhöhung der Personenzahl kann nur nach Rücksprache und im Einzelfall bis zu zwei Tage vor der Veranstaltung vorgenommen werden.  Weniger Teilnehmer als bekanntgegeben, berechtigen nicht zu einem Rechnungsabzug.

Eine Stornierung des Auftrags ist stets bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zulässig. Erfolgt eine Stornierung später, gilt § 649 BGB entsprechend. Der Anrechnungsbetrag nach § 649 S. 2 HS 2 beträgt 30 % des vereinbarten Gesamtpreises. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen höheren Anrechnungsbetrag nach § 649 S. 2 HS 2 nachzuweisen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme und Veranstaltungsräume oder Zelte werden bei Stornierungen zu 100% berechnet. Ebenso werden georderte und gelieferte Materialien und Mietartikel, die vor Ort nicht genutzt wurden, zu 100% berechnet. 


Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rottweil, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.


Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung übermittelten personenbezogenen Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und 

verarbeitet werden. Der Auftraggeber erklärt, die vorliegenden AGB sollen Bestandteil des Vertrages werden. Überdies erklärt er seine Einwilligung zur Datenschutzrichtlinienregelung.